Allgemeine Auftragsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für alle Einzelaufträge, die Sie, unser Mandant, uns, der Vogt & Reetz Steuerberatungsgesellschaft mbH, im Rahmen des
Mandatsverhältnisses erteilen.
§ 2 Umfang und Ausführung des Auftrags
Wir werden die von Ihnen genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, im Rahmen unserer Tätigkeit als richtig zugrunde legen. Sollten wir offensichtliche Unrichtigkeiten feststellen, werden wir Sie jedoch darauf hinweisen. Wenn Sie von uns mit der Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen
Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz, beauftragen wollen, ist hierzu eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen uns erforderlich.
Damit wir Sie vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen vertreten können, erteilen Sie uns eine gesonderte Vollmacht. Die Beauftragung allein ist keine Vollmachtserteilung.
Wir beraten Sie ausschließlich im deutschen Steuerrecht. Ausländisches Steuerrecht oder eine sonstige rechtliche Beratung sind von dem Mandatsverhältnis nicht umfasst.
§ 3 Verschwiegenheit
Wir sind nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Damit wir das Mandatsverhältnis vertragsgemäß ausführen können, sind wir berechtigt, unsere Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen
heranzuziehen, die entweder ebenfalls berufsmäßig oder durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit uns entsprechend der gesetzlichen Vorschriften zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
§ 4 Haftung
Für jeden einzelnen Schadensfall sowie für die Gesamtheit aller Schadensfälle in einem einzelnen Auftrag ist vereinbart, dass sich unsere Haftung auf den mit
unserem Berufshaftpflichtversicherer vereinbarten Höchstbetrag von 1.000.000,00 € beschränkt, soweit die Haftung auf fahrlässigem Handeln beruht. Die Haftung
für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und wesentlicher Vertragspflichten bleibt insoweit
unberührt. Als einzelner Schadensfall ist die Summe der Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten aus ein und derselben Handlung zu verstehen oder
die Summe der Ansprüche, die von demselben Berechtigten aus verschiedenen Handlungen in rechtlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang geltend gemacht
werden.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt für unsere gesamte Tätigkeit, also insbesondere für sämtliche im Rahmen des Mandatsverhältnisses erteilte Einzelaufträge
und Folgeaufträge sowie im Falle der Erweiterung des Auftragsinhalts. Einer erneuten Vereinbarung der Haftungsbeschränkung bedarf es für diese Aufträge nicht.
Soweit wir zur Durchführung des Auftrags fachkundige Dritte herangezogen haben, gilt die vorstehende Haftungsbeschränkung ausdrücklich auch im Verhältnis
zugunsten dieser.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung gilt, wenn entsprechend hoher Versicherungsschutz bestanden hat, von Beginn der Mandatsbeziehung mit Ihnen an, hat ggf.
also rückwirkende Kraft, und erstreckt sich, wenn der Auftragsumfang im Nachhinein geändert oder erweitert wird, auch auf diese Fälle. Wir versichern, dass uns im
Zeitpunkt der Zeichnung dieser Vereinbarung entstandene Haftungsansprüche nicht bekannt sind.
Die vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten, soweit diese in den Schutzbereich unseres Mandatsverhältnisses fallen. § 334 BGB wird
nicht abbedungen.
§ 5 Pflichten des Mandanten
Damit wir das Mandatsverhältnis erfüllen können, brauchen wir Ihre Mitwirkung. Dazu gehört, dass Sie uns unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen
Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zur Verfügung stellen, dass uns eine angemessene Bearbeitungszeit verbleibt, um den Auftrag innerhalb etwaiger gesetzlicher
oder behördlicher Fristen erfüllen zu können. Dies gilt ebenso für alle Informationen zu den Vorgängen und Umständen, die für die Ausführung des jeweiligen Auftrags von
Bedeutung sein können. Zur Durchführung des Mandatsverhältnisses und zur Ausführung von Aufträgen lassen wir Ihnen sowohl schriftlich als auch im Rahmen von
persönlichen oder Ferngesprächen Informationen und Mitteilungen zukommen. Sie sind hierbei verpflichtet, diese zur Kenntnis zu nehmen und Rücksprache mit uns zu
halten, wenn diesbezüglich Zweifelsfragen bestehen.
Sofern Sie uns Daten aus von den von Ihnen eingesetzten EDV-Programmen (z.B. Daten zur Kassenführung und -abrechnung, zur Material- und Warenwirtschaft, zur
Fakturierung, zur Lohnabrechnung, zum Debitoren-/Kreditorenmanagement, Wiegedaten, Daten zu Taxametern, zur Zeiterfassung etc.) für die Ausführung unserer Aufträge
überlassen, insbesondere zum Zweck der Übernahme in die laufende steuerliche Buchhaltung oder den Jahresabschluss, obliegt es allein Ihnen, die Ordnungsgemäßheit der
von Ihnen eingesetzten EDV-Programme unter steuerlichen und sonstigen rechtlichen Gesichtspunkten sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit der aufgrund dieser EDV-Programme an uns übermittelten Daten sicherzustellen; die Prüfung der Ordnungsgemäßheit der EDV-Systeme unter steuerlichen und sonstigen rechtlichen Gesichtspunkten und die Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der aufgrund der EDV-Systeme an uns übermittelten Daten ist, soweit wir nicht durch schriftliche Einzelvereinbarung
etwas anders vereinbart haben, nicht von unserem Mandatsverhältnis umfasst.
§ 6 Dauer und Beendigung des Mandatsverhältnisses
Unser Mandatsverhältnis ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es endet auch nicht durch Ihren Tod, durch den Eintritt Ihrer Geschäftsunfähigkeit, oder – sofern Sie eine
Gesellschaft sind – durch Gesamtrechtsnachfolge oder Auflösung der Gesellschaft.
Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit mit sofortiger Wirkung – außer zur Unzeit – gekündigt werden; die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Sollten wir unser Mandatsverhältnis durch Kündigung beenden, werden wir in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vornehmen, die uns zumutbar sind und keinen
Aufschub dulden, damit Sie keinen Rechtsverlust erleiden.
Nach Beendigung des Mandatsverhältnisses werden wir die uns übergebenen Unterlagen bereitstellen, damit Sie diese bei uns abholen. Sofern wir die Handakte elektronisch
geführt haben, können wir nach unserer Wahl Ihnen die Handakte entweder elektronisch auf einem verkehrsüblichen Datenspeicher (z.B. USB-Stick, CD-ROM, DVD) in
maschinenlesbarer Form zur Verfügung stellen. Alternativ können wir diese auch in Papierform oder durch elektronische Datenübergabe über den Softwareanbieter, sofern
hierzu die technische Möglichkeit besteht und Sie oder Ihr neuer Steuerberater dieser Vorgehensweise zugestimmt haben, übergeben. Wir werden Ihnen die erforderlichen
Nachrichten über den Bearbeitungsstand des jeweiligen Auftrags im Mandatsverhältnis geben, auf Verlangen über den Stand der Angelegenheit Auskunft erteilen und
Rechenschaft ablegen. § 7 bleibt unberührt.
§ 7 Aufbewahrung, Herausgabe
Wir werden die Handakten nach Beendigung des Auftrags zehn Jahre, in jedem Fall aber bis zum Ablauf der für die Aufbewahrung Ihrer Akten bestimmten gesetzlichen
Fristen aufbewahren. Diese Verpflichtung erlischt schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn wir Sie schriftlich aufgefordert haben, die Handakten binnen einer Frist
von drei Monaten ab Zugang des Aufforderungsschreibens in Empfang zu nehmen und Sie dieser Aufforderung binnen drei Monaten, nachdem Sie das Aufforderungsschreiben erhalten haben, nicht nachgekommen sind.
Auf Ihre Anforderung hin haben wir Ihnen Ihre Handakten vorbehaltlich eines gesetzlichen Zurückbehaltungsrechts innerhalb einer angemessenen Frist zur Abholung
bereitzustellen. Wir können von Unterlagen, die wir an Sie zurückgeben, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
§ 8 Kommunikation per Email
Soweit Sie uns eine oder mehrere Email-Adressen mitgeteilt haben, willigen Sie jederzeit widerruflich ein, dass die Mandatskorrespondenz ohne Einschränkungen zwischen
uns sowie zwischen uns und dem Finanzamt auch über Email erfolgen kann. Wir verwenden eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Wir weisen rein vorsorglich darauf hin,
dass bei Email-Korrespondenz nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist.
Sie sichern zu, dass nur Sie oder von Ihnen beauftragte Personen Zugriff auf das Emailpostfach haben und dass Sie Emaileingänge regelmäßig überprüfen. Sie werden uns
darauf hinweisen, wenn Einschränkungen bestehen, das Emailpostfach z.B. nur unregelmäßig überprüft wird.
Sollten Sie die zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren technischen Voraussetzungen besitzen und deren Einsatz wünschen, teilen Sie uns dies
bitte mit.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Emails auch dann in den Spam-Ordner verschoben werden können, wenn sie von seriösen Absendern stammen. Sie werden daher auch
diesen Ordner regelmäßig auf Emaileingänge prüfen und die entsprechenden Einstellung zum Empfang unserer Emails anpassen.
§ 9 Schlussbestimmungen
Die Aufrechnung gegenüber unserem Vergütungsanspruch ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten
kommt, was von den Parteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war. Gleiches gilt für etwaige Lücken
in diesem Vertrag, welche die Parteien bei Kenntnis durch eine entsprechende Regelung geschlossen hätten.
Stand 19.04.2021